Wer ein Unternehmen gründet, trifft zwangsläufig Entscheidungen mit rechtlichen Konsequenzen. Als Gründer muss man zwar nicht Jurist sein, aber man sollte doch ein grundlegendes Verständnis der wichtigsten Rechtsthemen haben. Anwalt Christoph Neeracher, Partner bei der renommierten Kanzlei Bär & Karrer, sowie sein Kollege Raphael Annasohn gaben am 21. März 2019 unter dem Titel «Setting up a New Company: Top 10 Hands-on Tips» einen Überblick. In zukünftigen Ausgaben der «Westhive Hands-on Strategy Sessions» werden sie einzelne dieser Themen weiter vertiefen.
Tipp Nr. 1: Geeignete Rechtsform wählen
Man kann ein Unternehmen durchaus als Einzelfirma gründen. Im Gegensatz zur GmbH oder zur Aktiengesellschaft erfordert diese kein Gründungskapital, dafür geht der Unternehmer ein höheres Haftungsrisiko ein. Trotzdem ist es eine Option, zunächst als Einzelfirma zu starten und erst später eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Bei der GmbH ist das minimal erforderliche Gründungskapital tiefer, dafür müssen die Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden. Letzteres ist bei der Aktiengesellschaft nicht der Fall, was anonyme Anteilseigner ermöglicht und zudem den Verkauf der Anteile erleichtert. Die Aktiengesellschaft ist auch deshalb für Investoren attraktiver, weil das Gründungskapital von mindestens 100'000 Franken das Risiko einer Insolvenz reduziert und mehr Glaubwürdigkeit vermittelt. Die Stückelung der Anteile sollte klein genug gewählt werden, um beispielsweise genügend Spielraum für Mitarbeiterbeteiligungs-Programme zu haben.
Tipp Nr. 2: Firmenname sorgfältig abklären
Der Eintrag eines Firmennamens ins Handelsregister bietet noch keinen Markenschutz. Wer also eine Wortmarke (d.h. einen Namen) oder eine Bildmarke (d.h. ein Logo) schützen lassen will, sollte sich rechtzeitig darum kümmern. Und wenn man eine Expansion ins Ausland ins Auge fasst, muss der Markenschutz in jedem Land beantragt werden, in dem man tätig werden möchte – oder man schützt die Marke gleich in einer ganzen Ländergruppe wie z.B. in der Europäischen Union.
Umgekehrt ist ein Handelsregistereintrag auch kein Schutz gegen Markenrechtsklagen durch andere Unternehmen. Es lohnt sich also, noch vor der Gründung abzuklären, ob der gewählte Firmenname ggf. mit dem Namen eines bestehenden Unternehmens in Konflikt steht. Denn meistens entstehen Streitigkeiten um Markenrechte erst dann, wenn ein Unternehmen Erfolg hat – und dann ist es umso ärgerlicher und kostspieliger, wenn man zu einem Rebranding gezwungen ist.
Tipp Nr. 3: Geistiges Eigentum schützen
Erfindungen und spezifisches Know-how sind oft der Kern eines Geschäftsmodells und müssen entsprechend gut geschützt werden. Solange das entsprechende Wissen nur im kleinen Kreis geteilt wird, reichen vertragliche Abmachungen mit Konventionalstrafen. Die Alternative stellen Patente dar, die allerdings aufwändig und teuer sind. Zudem wird eine Idee durch die Patentierung zwangsläufig öffentlich gemacht und ist dann nur 20 Jahre lang geschützt. Man muss sich also gut überlegen, ob und wann man eine Idee zum Patent anmeldet.
Tipp Nr. 4: Rechte der Teilhaber klären
Sobald die Gründer weitere Teilhaber ins Boot holen, ist es wichtig, dass die Rechte aller Parteien klar geregelt sind. Die Rechte betreffen beispielsweise die Governance (z.B. Zusammensetzung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, Vetorechte), finanzielle Aspekte (z.B. Regeln für Kapitalerhöhungen, Dividenden und Erfolgsbeteiligungen), den Verkauf von Anteilen oder einen allfälligen Exit. Auch Konkurrenz- und Abwerbeverbote sowie Vertraulichkeitsvereinbarungen gehören in dieses Kapitel.
Tipp Nr. 5: Steuern optimieren
Bereits die Wahl des Unternehmenssitzes hat Auswirkungen auf die Gewinnsteuern, welche ein Unternehmen entrichten muss. Auch sonst gibt es zahlreiche Punkte zu beachten, welche sich spürbar auf die Unternehmenssteuern auswirken. Gut zu wissen beispielsweise ist, dass aktuelle Verluste in einem zukünftigen Geschäftsjahr zum Abzug gebracht werden können (Verlustvortrag).
Tipp Nr. 6: Data Room betreiben
Unter einem Data Room versteht man eine (physische oder elektronische) Ablage mit Gründungsdokumenten, Aktienzertifikaten, Verträgen, Urkunden u.ä. Gerade im Kontakt mit Investoren ist es wichtig, derartige Unterlagen schnell und vollständig greifbar zu haben.
Juristisch betrachtet müssen übrigens nur Aktienzertifikate auf Papier vorliegen - alle anderen Dokumente können also elektronisch in einem Cloud Storage wie z.B. Dropbox hinterlegt werden. Allerdings empfehlen Anwälte, wichtige Verträge dennoch auf Papier auszufertigen, weil sie dann weniger leicht gefälscht werden können.
Tipp Nr. 7: Mitarbeitende flexibel anstellen
Lange Kündigungsfristen sind gefährlich für Startups, deren Geschäftsverlauf noch volatil ist. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst eine Probezeit von 3 Monaten (erlaubt eine Kündigung innert 7 Tagen) und anschliessend eine Anstellung mit 1-monatiger Kündigungsfrist zu vereinbaren. Auch befristete Praktikumsstellen bieten sich für Startups an.
Tipp Nr. 8: Taggeld-Versicherung abschliessen
Ohne eine Taggeld-Versicherung sind Mitarbeitende bei Krankheit und Mutterschaft schlecht abgesichert. Bei Festangestellten zahlt der Arbeitgeber den Lohn im ersten Jahr nur während 3 Wochen, im zweiten Jahr während 4 bzw. 9 Wochen weiter. Deshalb empfiehlt es sich, als Arbeitgeber lieber etwas weniger Lohn anzubieten und dafür in eine gute Taggeld-Versicherung zu investieren.
Tipp Nr. 9: Gesetze und Regulierungen einhalten
Für Unternehmen gelten zahlreiche Gesetze sowie branchenspezifische Regulatorien, die Startups kennen müssen. So hat beispielsweise die Europäische Union kürzlich mit der DSGVO ein wesentlich strengeres Datenschutzgesetz eingeführt, welches den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Unternehmen, welche gegen die DSGVO verstossen, drohen Bussen von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Für das Gesundheitswesen oder die Finanzbranche gelten zudem branchenspezifische Richtlinien – eine Verletzung kann auch hier empfindliche Bussen nach sich ziehen.
Tipp Nr. 10: Finanzen im Griff haben
Die Finanzen sind natürlich kein Rechtsthema, aus Sicht von Christoph Neeracher und Raphael Annasohn aber trotzdem fundamental. Die Liquidität und das Nettoumlaufvermögen unter Kontrolle zu haben ist gerade für ein Startup essentiell. Eine Online-Buchhaltungs-Software wie z.B. Bexio ist dabei ebenso hilfreich wie ein guter Treuhänder.